Koalition einigt sich auf BKA Gesetz: Online Durchsuchung privater Festplatten, Überwachung der Telekommunikation und Ortung von Mobilfunkgeräten werden möglich Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten, Rechtsanwälte und Ärzten künftig eingeschränkt. Die große Koalition hat sich nun doch über die Eckdaten zu BKA verständigt und ermöglicht so mit dem neuen BKA-Gesetz Online-Durchsuchungen.
Bei Online-Durchsuchungen einigte man sich darauf, diese nur mit Genehmigung eines Richters (Richtervorbehalt) zu ermöglichen. Ursprünglich sollte das Bundeskriminalamt (BKA) in diesen Fällen eine Online-Razzia auch ohne vorherige richterliche Entscheidung anordnen können. In diesem Punkt konnte sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht durchsetzen.
Die Zuständigkeiten des BKA werden eingegrenzt, so dass die Behörde künftig nur dann tätig werden kann, wenn es um die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus geht. Das Zeugnisverweigerungsrecht wird nach den Wünschen der Union weiter eingeschränkt. Anders als Seelsorger, Strafverteidiger und Bundestags- und Landtagsabgeordnete sind Journalisten, Rechtsanwälte und Ärzte künftig nicht absolut vor Überwachungen geschützt. Bei ihnen wird das Zeugnisverweigerungsrecht eingeschränkt.
Die Nachbesserung mit Blick auf diese Streitpunkte innerhalb der großen Koalition ermöglicht es, dass das Gesetz nach Zustimmung des Bundesrates wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. Der Kompromiss muss zunächst im Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag durchgewunken werden.
Ohne Zustimmung des Bundesrates kann das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz nicht in Kraft treten. Das Bundeskabinett rief heute den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel an, dass das Gesetz noch im dezember 2008 zu verabschieden.