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Abmahnungen

Onlinerecht: Google ändert AdWords-Regeln für Markenrechte EuGH- C-236/08, BHG I ZR 51/08

Bild: Abmahnsicherer Webshop
Abmahnrisiko bei Markenrechtsverletzungen / Google AdWords

Am 14. September 2010 wird Google seine AdWords-Regeln bezüglich der Verwendung von Markennamen aufgrund eines EuGH-Urteils ändern. Dann dürfen Konkurrenten auch unter fremden Markennamen als Keywords Suchwort-Anzeigen schalten. Dennoch bleibt die gezielte Verwendung von fremden Markennamen bei Google Adwords rechtlich bedenklich. Der EuGH hat in seinem Urteil C-236/08 vom 23.03.2010 zwar entschieden, dass Google mit seinem Adwords System derzeit nicht gegen Markenrechte verstößt. Die Gründe dieses Urteils lagen aber bei der Frage nach der Entlastung von Google als Beklagter. Werbekunden die einen gezielten Einsatz von fremden Markennamen in ihren AdWords Buchungen praktizieren, gehen aber dennoch ein Abmahnrisiko ein.Weiterlesen »Onlinerecht: Google ändert AdWords-Regeln für Markenrechte EuGH- C-236/08, BHG I ZR 51/08

Internetrecht Onlineshops – neue Widerufsbelehrung 2010: Abmahnrisiko für Shopbetreiber, eBay-Händler, amazon-Händler

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Welche Services bietet Sicherheit vor Abmahnungen?

Die richtige Formulierung von Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung kann aufgrund drohender Abmahnungen und dem damit verbundenen finanziellen Risiko für Internethändler existenziell sein. Shop-Betreiber, Dienstleister und Händler, die auf Marktplätzen wie eBay, Amazon & Co. Ihre Ware anbieten müssen ab 11.06.2010 wichtige Änderungen beachten.

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IT-Recht:Nachruf IT-Rechtsanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth (Abmahnungen) wählt Freitod – Teletext schneller als Twitter

IT-Rechtsanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth – bekannt für Abmahnungen nahm sich am 22.2.2010 in München das Leben. Die Nachricht ging zuerst über den Teletext des Bayerischen Rundfunks.Weiterlesen »IT-Recht:Nachruf IT-Rechtsanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth (Abmahnungen) wählt Freitod – Teletext schneller als Twitter

UWG-2009 / schwarze Liste: Bedeutung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs – UWG – 2009 für Onlineshops mit Blick auf Abmahnungen

Als Anlage zum UWG 2009 wurde die sogenannte „schwarze Liste“ mit 30 verbotenen Geschäftspraktiken eingeführt. Diese sind für die tägliche Praxis von Onlineshop-Betreibern von besonderer Bedeutung.
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