Zum Inhalt springen

Internetrecht Onlineshops – neue Widerufsbelehrung 2010: Abmahnrisiko für Shopbetreiber, eBay-Händler, amazon-Händler

Bild: Abmahnsicherer Webshop
Welche Services bietet Sicherheit vor Abmahnungen?

Die richtige Formulierung von Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung kann aufgrund drohender Abmahnungen und dem damit verbundenen finanziellen Risiko für Internethändler existenziell sein. Shop-Betreiber, Dienstleister und Händler, die auf Marktplätzen wie eBay, Amazon & Co. Ihre Ware anbieten müssen ab 11.06.2010 wichtige Änderungen beachten.

11.06.2010 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die für alle Online-Händler Änderungen mit sich bringt., die unbedingt zu beachten sind. Insbesondere die Rückgabe- und Widerrufsbelehrungen  im Onlineshop und in den im Bestellprozess versendeten Emails müssen genau ab diesem Tag überarbeitet sein.

Betreiber von Online-Shops, die hier nicht handeln, laden findige Anwälte der Konkurrenten zu Abmahnungen ein. Die Gesetzesänderung bringt auch positives, etwa die Möglichkeit, endlich auch bei eBay mit 14 Tagen Widerruf zu belehren – Lesen Sie Details auf dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert e-recht24.de