Websitebetreiber müssen Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und sollten ihre Einwilligungen einholen. Das ist auch beim Online Marketing wichtig: Cookies werden zum Beispiel für Websitefunktionen wie Formulare verwendet, aber auch zum Tracking zum Beispiel mit Google Analytics.
Wozu Cookie Banner – Was sind Cookies ?
Cookies sind kleine Dateien, die der Browser im Cache auf dem Computer oder Mobilgerät des Nutzers speichert. Website Cookies enthalten z.B. Informationen zu Browser, Land, Sprache oder IP-Adresse.
Funktionale Cookies und Marketing-Cookies
Programmierer verwenden auf Webseiten Cookies aus zwei Gründen. Zum einen gibt es funktionale Cookies, zum anderen solche die Website-Analysetools ermöglichen Details über die Nutzer darzustellen. Funktionale Cookies sind zum Beispiel dazu Nutzer, die bereits eine Seite besucht haben, wieder zu erkennen, damit er zum Beispiel seine Logindaten nicht immer neu eingeben muss. Andere Cookies werden im Online Marketing genutzt, um die Zielgruppen besser kennenzulernen.
Ein entscheidender Unterschied ist, dass funktionale Cookies meist von einer Software auf dem Server des Website-Betreibers gelesen werden. Marketing-Cookies übermitteln Informationen oft an Drittanbieter.
Rechtlicher Hintergrund: EU-Cookie-Richtlinie, DSGVO, und ePrivacy-VO
Die so genannte „Cookie-Richtlinie“ ist eine EU-Richtlinie. Sie sieht die ausdrückliche Einwilligung in die Verwendung von Cookies vor. Diese Richtlinie ist in Deutschland bisher nicht umgesetzt.
Im Deutschen Recht gibt es dafür eine Regelung im § 15 Abs.3 des Telemediengesetz (TMG). Danach reicht es aus, den Nutzer von der Verwendung von Cookies zu unterrichten. Zudem soll der Nutzer dann die Möglichkeit haben zu widersprechen.
Lost in translation – Einwilligung oder Aufklärung über Cookies
Die EU-Kommission hat erklärt, dass die Cookie Richtlinie in Deutschland nicht umgesetzt werden muss, da die genannte Regelung die Vorgaben der Cookie-Richtlinie erfüllen. Das verwirrt, denn in der Richtlinie wird ja gerade die Einwilligung verlangt, während das Telemediengesetz nur zum Unterrichten verpflichtet.
Cookie Banner – DSGVO & ePrivacy VO
Die DSGVO fügt dem hinzu, dass die Rechtsgrundlagen in der Datenschutzerklärung zu benennen sind. Die Handhabung von Cookies selbst sollte in der ePrivacy VO geregelt werden die aber bis heute nicht erlassen wurde.
Fazit – Cookie Banner auf Websites: Einwilligungen einholen, Rechtsgrundlage benennen und Widerrufsmöglichkeit anbieten
Ich darf hier keine Rechtsberatung machen -dazu wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Sehr erfahren auf dem Gebiet der rechtssicheren Website ist zum Beispiel Rechtsanwalt Sören Siebert von e-recht24.
Welche Cookies nutzen Sie auf Ihrer Website?
Klären Sie zunächst, ob und welche Cookies sie nutzen. Nutzen Sie ein Trackingtool zur Analyse der Website von einem Drittanbieter wie z.B. Google Analytics, müssen Sie in den Datenschutzerklärungen darlegen wer diese Anbieter ist und auf Grundlage welcher Vereinbarung sie mit ihm arbeiten (und Daten übermitteln).
Auf der rechtssicheren Seite sind sie wahrscheinlich, wenn Sie vom Nutzer über ein Banner die ausdrückliche Einwilligung in die Nutzung der Daten einholen. Der Haken sollte dabei nicht vorher gesetzt sein. Direkt daneben sollten sie auf die Datenschutzerklärung verlinken. Der Nutzer sollte dort die Möglichkeit haben, die Erklärung zu widerrufen.
Wenn Sie eine Unternehmenswebsite mit WordPress betreiben gibt es hier verschiedene Plugins. Kostenpflichtige WordPress-Plugins für Cookie Banner bieten den Komfort, zu erkennen welche Cookies gesetzt werden. So können Sie dem Nutzer dann verschiedene Wahlmöglichkeiten anbieten. Zudem kann der Nutzer dann auch die einzelnen Einwilligungen wiederrufen.