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KI und Onlinemarketing: Darauf kommt es bei Onlinemarketing und KI-Verordnung an

Bild: Onlinemarketing und KI-Verordnung visuell dargestellt

Die Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) bringt entscheidende Neuerungen und Potentiale für Onlinemarketing. Automatisierte Prozesse, personalisierte Kundenansprache und datengetriebene Entscheidungen sind Vorteile, die KI bietet. Doch mit diesen Chancen für Onlinemarketing und KI-Verordnung gehen auch rechtliche Herausforderungen einher. Die Europäische Union hat mit der KI-Verordnung (KI-VO) einen Rechtsrahmen geschaffen, der den Einsatz von KI-Systemen reguliert. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die gesetzlichen Grundlagen der KI-VO, ihre Bedeutung für Unternehmen und insbesondere für das Onlinemarketing.

Das ist die KI-Verordnung

Die KI-Verordnung der EU, auch bekannt als „AI Act“, zielt darauf ab, einheitliche Regelungen für den Einsatz von KI-Systemen innerhalb der EU zu schaffen. Sie verfolgt das Ziel, Risiken zu minimieren und gleichzeitig Innovationen zu fördern. Die Verordnung klassifiziert KI-Systeme basierend auf ihrem Risikopotenzial in verschiedene Kategorien:

  • Unvertretbares Risiko: KI-Systeme, die als Bedrohung für Sicherheit, Lebensgrundlagen oder Rechte von Personen angesehen werden, sind verboten.
  • Hohes Risiko: Diese Systeme sind erlaubt, unterliegen jedoch strengen Anforderungen hinsichtlich Transparenz, Sicherheit und Überwachung.
  • Geringes oder minimales Risiko: Für diese Systeme gelten weniger strenge oder keine spezifischen Anforderungen.

Die Verordnung legt besonderen Wert auf Transparenz, Datenschutz und die Vermeidung von Diskriminierung. Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, müssen sicherstellen, dass diese den festgelegten Standards entsprechen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.

Bild: Onlinemarketing & KI-Verordnung im Unternehmen als Schaubild

KI-Verordnung im Unternehmen

Für Ihr Unternehmen bedeutet die KI-VO eine umfassende Prüfung und Anpassung der KI-Systeme, die Sie bereits einsetzen oder in Erwägung ziehen. Es ist essenziell, die eingesetzten Technologien zu identifizieren und entsprechend Ihrer Risikoklasse zu bewerten. Besonders für Systeme mit hohem Risiko sind umfangreiche Dokumentations- und Berichtspflichten vorgesehen.

KI-Schulung für Ihre Mitarbeiter

Zudem verpflichtet die Verordnung Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Ab dem 2. Februar 2025 tritt die Pflicht zur KI-Kompetenz in Kraft. Mitarbeiter müssen über ausreichendes Wissen bezüglich der Funktionsweise, Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen von KI verfügen. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, riskieren Bußgelder und Haftungsansprüche.

Onlinemarketing und KI-Verordnung

Im Onlinemarketing hat der Einsatz von KI-Systemen in den letzten Jahren stark zugenommen. Von personalisierten Werbeanzeigen über Chatbots bis hin zu automatisierten Content-Erstellungen – KI optimiert zahlreiche Prozesse. Doch gerade hier ist Vorsicht geboten.

Transparenz über den Einsatz von KI-Tools

Die KI-VO fordert Transparenz gegenüber den Nutzern. Das bedeutet, dass Verbraucher informiert werden müssen, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Zudem müssen Daten, die für KI-gestützte Marketingmaßnahmen verwendet werden, datenschutzkonform erhoben und verarbeitet werden. Besondere Vorsicht ist bei der Nutzung von Daten aus Drittstaaten geboten, da hier zusätzliche Datenschutzbestimmungen greifen können.

Ein weiterer Aspekt ist die Vermeidung von Diskriminierung. KI-Systeme dürfen keine Vorurteile oder Diskriminierungen reproduzieren. Daher ist es wichtig, die Trainingsdaten sorgfältig auszuwählen und die Algorithmen regelmäßig zu überprüfen.

Fristen der KI-Verordnung in den Jahren 2024, 2025, 2026

Die KI-VO sieht einen gestaffelten Zeitplan für die Umsetzung der Anforderungen vor:

  • 2024: Verabschiedung der Verordnung und Beginn der Übergangsfrist.
  • 2. Februar 2025: Inkrafttreten der Pflicht zur KI-Kompetenz. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter entsprechend geschult sind.
  • 2025-2026: Weitere Übergangsfristen für spezifische Anforderungen, abhängig von der Risikoklasse der eingesetzten KI-Systeme.

Unternehmen sollten diese Fristen genau im Blick behalten und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Fazit: KI-Verordnung und Onlinemarketing im Unternehmen

Die KI-Verordnung der EU stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch auch die Chance, den Einsatz von KI-Systemen verantwortungsvoll und transparent zu gestalten. Insbesondere im Onlinemarketing ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben zu kennen und umzusetzen, um rechtliche Risiken zu minimieren und das Vertrauen der Kunden zu stärken.

Durch frühzeitige Schulungen der Mitarbeiter, sorgfältige Auswahl und Überprüfung der KI-Systeme sowie transparente Kommunikation können Unternehmen die Vorteile der KI nutzen und gleichzeitig den Anforderungen der KI-VO gerecht werden.

Informationen zur KI Verordnung

AI-Act und KI Verordnung im Detail bei datenschutz-generator.de