Wenige Tage, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Anforderungen an Anbieter von Preissuchmaschinen verschärft hatte, beginnen bereits einige Portale mit der Umsetzung erster Optimierungsmaßnahmen. Und dies nicht ohne Grund, denn die Gefahr abgemahnt oder verklagt zu werden, steigt mit dem Urteil immens.
Im aktuell durch das BGH entschiedenen Fall klagten einige Mitwettbewerber eines Kaffeemaschinen-Onlineshops. Der betroffene Händler erhöhte den Preis einer Espressomaschine und leitete den neuen Preis an eine Preissuchmaschine weiter. Deren Angaben wurden jedoch erst nach 3 Stunden aktualisiert. Dadurch war die Espressomaschine des Onlineshop Betreibers über einen längeren Zeitraum auf Platz 1 des Preis-Rankings, obwohl andere Händler weniger Geld für die Maschine verlangten.
In Folge dieser Tatsache entschied der BGH, dass Preissuchmaschinen in Zukunft strengere Auflagen erfüllen müssen. Ein Hauptpunkt der im Urteil benannten Anforderungen besagt, dass Preissuchmaschinen ein Höchstmaß an Aktualität gewähren müssen. Gerade dieser Punkt trifft vor allem Produkt- oder Preisvergleichsanbieter, bei denen sich die Preise z.T. im Sekundentakt ändern können, hart. So ist für die Betreiber in Zukunft ein hoher technischer Mehraufwand zu erwarten. Besser geht es da nur den Vergleichen, wie z.B. einem Strom- oder Versicherungsvergleich, bei denen die Preise relativ stabil bleiben.
Inzwischen haben viele Preisvergleichportale die Umsetzung der neuen rechtlichen Bestimmungen angekündigt. So wurden inzwischen oftmals die Intervallabstände drastisch verkürzt. Wo früher einmal täglich das Angebot aktualisiert wurde und die dann entstandenen Rankings 24 Stunden lang online abrufbar waren, werden die Ranglisten nun in kürzester Zeit nach Eingang der neuen Preisinformationen aktualisiert.
Unter anderem können mit der neuen Update-on-Demand- Funktion Händler die Aktualisierung sogar selbst in Gang setzen. Desweiteren werden umständliche Datenimportprozesse, wie das CSV-Verfahren, durch eine Optimierung der Datenimportschnittstellen ersetzt.
Bleibt zu hoffen, das nun nicht findige Anwälte auf den vom BGH angeschobenen Zug aufspringen und reihenweise nach Lücken suchen, um sich an den Preis- und Produkvergleichsanbietern eine goldene Nase zu verdienen.