UWG-2009 / schwarze Liste: Bedeutung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs – UWG – 2009 für Onlineshops mit Blick auf Abmahnungen
Als Anlage zum UWG 2009 wurde die sogenannte „schwarze Liste“ mit 30 verbotenen Geschäftspraktiken eingeführt. Diese sind für die tägliche Praxis von Onlineshop-Betreibern von besonderer Bedeutung.
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