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Unternehmen bei Facebook: rechtliche Regeln beachten / Impressumspflicht

Bild: Abmahnsicher - Facebook, Onlineshop
Abmahnrisiko bei Rechtsverletzungen / Facebook

In der aktuellen Ausgabe 12 des Magazin Deutscher Anwaltsspiegel vom 15. Juni 2011 rät der Medien¬rechtler Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Infor¬mations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni Münster  Unternehmen Facebook zu meiden. In der Tat ist Facebook – wie das Internet selbst – kein rechtsfreier Raum. Unternehmen die auf Facebook Seiten betreiben und  mit Aktionen wie Gewinnspielen Fans werben und Daten über diese sammeln müssen rechtliche Regeln beachten und zum Beispiel zwingend ein Impressum angeben.

Impressumspflicht für Unternehmen-Seiten auf Facebook

Zunächst ist klar: ein Unternehmen muss bei einer Facebook-Präsenz ein Impressum führen. Prof. Dr. Hören, ehemaliger Richter am OLG zitiert zum Beispiel aus der früheren Rechtsprechung zu der Gebrauchtwagenplattform mobile.de, die eindeutig verlangt, dass auch Händler die Ihr Angebot auf mobile.de darstellen ein Impressum führen müssen – das Impressum von mobile.de reicht nicht aus.

Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen von  Unternehmen auf Facebook

Bei Gewinnspielen die in Applikationen auf Reitern bei Facebook durchgeführt werden, verlangt Facebook selbst in den Promotion Gudielines, Nutzer explizit darauf hinzuweisen, dass nicht Facebook der Veranstalter ist sondern die X GmbH. Die Pflichtangaben hierzu richten sich wie alles im Internet nach dem Telemediengesetzt (TMG).

Fazit: Unternehmen müssen  rechtliche Rahmenbedingungen  auf Facebook klären

Zurzeit gibt es tatsächlich etliche Firmen, die auf Ihrer Präsenz kein Impressum führen. Dazu muss man eigentlich nur einen weiteren Reiter einrichten und den in der Navigation benennen. Wenn diese Regeln beachtet werden bleibt es natürlich – wie bei vielen Werbeformen – eine unternehmerische Entscheidung bei Sozialen Plattformen wie Facebook Präsenz zu zeigen. Bei der Absicherung stehen auf Internetrecht spezialisierte Rechtsanwälte mit Rat und Tat zur Seite. Unternehmen die sich auf Facebook präsentieren wollen müssen damit verbundene rechtliche Risikien mit dem Nutzen abwägen – bei knapp 20 Mio Facebook-Nutzern (Stand Juni 2011) fällt das nicht schwer – auch wenn Rechtsprofessoren warnen.

Weitere Informationen Impressumspflicht für Unternehmen bei Facebook

 

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