Bewertungsportale: Die Spickmich-Entscheidung des BGH und die Auswirkungen für andere Bewertungsplattformen zum Beispiel für Ärzte
Der Bundesgerichtshof sagt JA zu spickmich.de und legt Grenzen für Bewertungen im Internet fest: Arztbewertungen, Dienstlesitungsbewertungen, Produktbewertungen, Anwaltsbewertungen sind zulässig.
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